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Strafrecht
...man hat das parkende Auto eines Anderen touchiert und schrickt zusammen. Schnell steigt man aus, schaut sich die Rückfront des eigenen Autos und die Vorderseite des angefahrenen Autos an und denkt sich: "Da ist ja gar kein Schaden zu sehen!"
Dann steigt man schnell in das eigene Auto ein und verlässt ebenso schnell den Ort des Geschehens, in der Hoffnung, es hat niemand etwas gesehen.
Dieses Wegfahren von einem Unfallort ist in der Regel keine gute Idee. Wenn nämlich irgendein anderer Zeitgenosse das Geschehen beobachtet hat und sich das Autokennzeichen gemerkt hat, oder wenn eine der zahlreichen Überwachungskameras, gerade an Tankstellen, die Tat aufgezeichnet haben, dann ist zumeist die Polizei schneller beim Unfallverursacher daheim als er selbst.
"Fahrerflucht" heißt dann der Vorwurf, der zumeist den K.O. bedeutet. Auch nur geringe und oberflächlich gar nicht zu erkennende Schäden beim gegnerischen Fahrzeug bedeuten dann eine saftige Geldbuße und in der Regel auch ein eindeutiges Fahrverbot.
In solchen Fällen sollten Sie umsichtig handeln. Besser wäre es natürlich gewesen, sich gar nicht erst vom Unfallort zu entfernen. Wenn dieses allerdings schon längst geschehen ist, sollten Sie umgehend unsere Hilfe in Anspruch nehmen. In vielen Fällen gelingt es uns, das nach der Tat durch Strafbefehl ausgesprochene Fahrverbot zu verkürzen oder gar ganz wegzubekommen. Das kann aber nur mit einer ausgefeilten Verteidigungsstrategie und insbesondere einem verantwortungsvollen und abgesprochenen Verhalten zwischen Ihnen und uns geschehen.
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