Bank- und Versicherungsrecht
Über lange Jahre hinweg bildeten die sogenannten "kapitalbildenden" Lebensversicherungen eine gute Geldanlageform, bei der eine gute Rendite in Verbindung mit einer finanziellen Absicherung für den Todesfall ein lukratives Geschäftsmodell darstellte.
Seit einigen Jahren, genauer seit Beginn der Niedrigzinsphase, stellt sich das jedoch anders dar. Lebensversicherungen sind nunmehr häufig zu Groschengräbern geworden, die deshalb oft von den Versicherungsnehmern beitragsfrei gestellt oder gar gekündigt werden.
Dabei ist aus Sicht des Versicherungsnehmers die Kündigung unter finanziellen Gesichtspunkten die denkbar schlechteste Lösung. Bei der Kündigung einer Lebensversicherung verspielt und verzichtet der Versicherungsnehmer auf erhebliche von ihm gezahlte Summen.
In vielen Fällen ist es für den Versicherungsnehmer weitaus lukrativer, den Lebensversicherungsvertrag zu widerrufen. Wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, ergibt sich durch einen immer noch möglichen Widerspruch für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit, sämtliche einbezahlten Raten nebst einer üppigen Verzinsung zurückzuerhalten. Dabei kommen häufig stattliche Beträge zusammen.
Diese Möglichkeit, sich durch Widerspruch / Rücktritt vom Versicherungsvertrag zu lösen, ist nicht nur bei der kapitalbildenden Lebensversicherung gegeben. Ebenso können unter bestimmten Voraussetzungen auch Rentenversicherungen allgemeiner Art rückabgewickelt werden.
Wir prüfen Ihre Verträge und teilen Ihnen recht kurzfristig mit, ob die Widerrufsmöglichkeit bei Ihren Verträgen gegeben ist und wir berechnen Ihren Rückabwicklungsanspruch.
Ähnliches gilt für Darlehensverträge. Auch heute sind noch viele Darlehensverträge aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung widerrufbar. Auch diese Verträge können rückabgewickelt werden.
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.